Geschäftsbedingungen

§1 Preise
Alle Preise sind in Euro oder in ZAR angegeben.

Indemnity Form/ Schad-und-Klagloshaltungsformular
Klicken Sie hier, um das Schad-und-Klagloshaltungsformular herunterzuladen: Schad-und-Klagloshaltungsformular (PDF)
Bitte senden Sie es uns mit Ihrer Unterschrift per E-Mail zu: info@classictravelcompany.com.
Vielen Dank.

§ 2 Mitreisende
Kinder unter zwölf Jahren sind leider zu jung für unsere Reiseangebote und können daher nicht teilnehmen. Gäste mit Behinderungen sind willkommen, sofern sie nicht auf die Unterstützung der Mitarbeiter der Classic Travel Company angewiesen sind, sondern von einer Betreuungsperson begleitet werden, die sämtliche erforderlichen Hilfestellungen gewährt. Für die Betreuungsperson werden die identischen Kosten berechnet wie für alle anderen Tourteilnehmer auch. Die Classic Travel Company behält sich das Recht vor, Interessenten die Tour-Teilnahme zu verweigern, die den an eine Busreise gestellten Ansprüchen nach ihrer Einschätzung nicht entsprechen oder bei denen die Classic Travel Company vermutet, dass sie möglicherweise Dienstleistungen beanspruchen, deren Erfüllung sie nicht sicherstellen kann. Die Classic Travel Company haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen Dritter bzw. externer Dienstleister gleich welcher Art. Mit erfolgter Buchung erklärt jeder Tour-Teilnehmer sein Einverständnis mit diesem Haftungsausschluss.

§ 3 Abweichungen vom Ablaufplan
In Fällen, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches der Classic Travel Company liegen, behält sich diese das Recht vor, den angekündigten Tourplan oder auch die angegebenen Unterkünfte den Gegebenheiten entsprechend anzupassen oder zu ändern. Die Classic Travel Company wird jedoch nach bestem Wissen und Gewissen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, die vereinbarten Leistungen möglichst unverändert beizubehalten.

§ 4 Stornierungen
Für die Durchführung jeder einzelnen der Touren der Classic Travel Company ist eine Mindest-Teilnehmerzahl von jeweils acht Personen Voraussetzung. Sollte diese Grenze nicht erreicht werden, behält sich die Classic Travel Company das Recht vor, die gesamte Reise abzusagen. Wer bereits gebucht hat, wird spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Reisestart über die Absage der Tour informiert, wobei das Datum der Absendung der Nachricht maßgeblich ist. Die Classic Travel Company verpflichtet sich im Falle einer Absage ihrerseits, empfangen Leistungen ohne schuldhaftes Verzögern zurückzugewähren. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen gegenüber der Classic Travel Company nicht. Die Classic Travel Company ist nicht verantwortlich für Flugkosten oder anderweitige Ausgaben, die im Zuge der geplanten Reise getätigt wurden.

§ 5 Zahlungsformalitäten

  1. Mit Ausnahme des vorstehenden § 4 muss zur definitiven Bestätigung ein nicht rückerstattbares Deposit in Höhe von 10 % des Gesamtpreises der Tour innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss an die Classic Travel Compay gezahlt werden.
  2. Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu leisten
  3. Sollten die zu leistenden Zahlungen, unter Berücksichtigung einer Kulanz von zehn Tagen, nicht innerhalb der vorgenannten Fristen bei der Classic Travel Company eingegangen sein, ist diese zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Anzahlung nach vorstehender Ziffer 1 bereits geleistet, verfällt sie ersatzlos. Die Classic Travel Company behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche vor
§ 6 Stornierungen, Erstattungen & Buchungsänderungen
  1. Stornierungen gebuchter Touren haben schriftlich zu erfolgen und werden erst mit Eingang bei der Classic Travel Company wirksam.
  2. Für jede Stornierung oder Änderung nach einer bereits erfolgten Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 500 pro Person erhoben, sofern durch die Änderung die ursprünglichen Buchungskosten nicht überstiegen werden. Entstandene Mehrkosten sind daneben gesondert auszugleichen. Eine Änderung der vorgenommenen Buchung hinsichtlich des Reisezeitraums, die innerhalb des Zeitraums von sechs Wochen vor dem geplanten Tourbeginn vorgenommen wird, wird wie eine Stornierung behandelt.
  3. Kosten für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen werden nicht erstattet.
  4. Nachdem eine Buchung bestätigt worden ist, fallen bei einer Stornierung Gebühren in nachstehend genannten Höhen an. Die Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die geplante Tour an sich, nicht auch auf Hin- und Rückflug zum Ausgangs- und vom Zielort
    a) Bis zu 8 Wochen vor Tourbeginn – 10% des Gesamt-Tourpreises
    b) 8 – 6 Wochen vor Tourbeginn – 30% des Gesamt-Tourpreises
    c) 6 – 4 Wochen vor Tourbeginn – 50 % des Gesamt-Tourpreises
    d) ab 4 Wochen vor Tourbeginn – 100% des Gesamt-Tourpreises
  5. 5. Krankheit oder Nichterscheinen: Müssen Sie die Tour aufgrund einer plötzlich eintretenden Krankheit vorzeitig abbrechen, stellen Sie sicher, sich für ihren Versicherungsschutz ein schriftliches Zertifikat vom behandelnden Arzt aushändigen zu lassen. Wir bedauern, in diesen Fällen keine Rückerstattungen gewähren zu können Bedenken Sie, dass möglicherweise mit erhöhten Kosten zu rechnen ist, sollte bei einem vorzeitigen Rückflug die identische Buchungsklasse des Ursprungstickets nicht erhältlich sein.
§ 7 Rechte und Pflichten
Der Classic Travel Company - nachstehend Veranstalter genannt – obliegen die folgenden Verpflichtungen, wobei die vorstehende Bestimmung des §3 unberührt bleibt:
  1. Der Veranstalter trägt Sorge für die Erfüllung sämtlicher im Reiseablauf vereinbarter Serviceleistungen sowie für die Bereitstellung der Unterkünfte, sofern dem nicht unvorhergesehene und von ihm nicht zu vertretene Umstände entgegenstehen. Bei Eintreten derartiger Umstände verpflichtet sich der Veranstalter, alles zu tun, um eine Lösung zu erreichen, die dem Vereinbarten möglichst nahe kommt. Schadensersatzansprüche seines Vertragspartners gegen ihn sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. Sollte der Kunde die vereinbarte Tour ganz oder teilweise aus Fahrlässigkeit verpassen, gehen alle daraus resultierenden Stornierungen, Verspätungen und jedwede weiteren Nachteile zu seinen Lasten. Der Veranstalter ist in diesen Fällen nicht zu eigenem Handeln, wie beispielsweise der Beschaffung von Ersatzequipment, verpflichtet; Ansprüche gegen ihn sind insoweit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für alle Folgen, die auf Handlungen oder Unterlassungen beruhen, die in der Sphäre von Fluggesellschaften, Hotels, Transportunternehmen oder anderen in die gebuchte Tour eingebundenen Dienstleistern liegen. Auch haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen weder für körperliche noch seelische Beeinträchtigungen jedweder Art, denen sich der Tour-Teilnehmer während der Reise möglicherweise ausgesetzt sieht, noch für Verluste oder Beschädigungen seines Gepäcks oder seines sonstigen Eigentums, welcher Art auch immer, die sich aus kriminellen oder fehlerhaften Handlungen oder Unterlassen Dritter ergeben, die nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen.
  3. Verfügt der Fahrzeugsitz des Tourteilnehmers über einen funktionierenden Sicherheitsgurt, gehen alle Folgen und Nachteile, die daraus resultieren, dass er diesen zum Zeitpunkt des Unfalls oder sonstigen schädigenden Ereignisses nicht angelegt hat, zu seinen Lasten. Weder der Veranstalter, noch seine Erfüllungsgehilfen sind für entstehende Verletzungen, Krankheiten, Todesfälle oder finanzielle Aufwendungen haftbar.
  4. Die in eine Tour eingebundenen Transportunternehmen und/oder Fluggesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten die jeweiligen Vertragspartner des Tour-Teilnehmers. Der Classic Travel Company obliegt insofern in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung. Buchungen und Bezahlungen für eine Tour setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus. Darüber hinaus erklärt sich der Tour-Teilnehmer mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese können nach Zustandekommen des Vertrages ausschließlich schriftlich und nur unter beiderseitiger Zustimmung geändert werden, in allen weiteren Fällen ist die Classic Travel Company dazu berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit bedarfsgerecht anzupassen.
  5. Für das Vertragsverhältnis und eventuell daraus hervorgehende rechtliche Streitigkeiten gilt das Recht der Republik Südafrika. Gerichtsstand ist Kapstadt im Western Cape.
  6. Sämtliche Touren werden von der Classic Travel Company durchgeführt.
§8 Reiseunterlagen
Ihre Reisedokumente werden Ihnen rechtzeitig vor Ihrer Abfahrt zugestellt. Bitte lesen Sie die darin enthaltenen Informationen genau durch, da diese wichtige Details und hilfreiche Ratschläge enthalten und dazu beitragen, dass Sie Ihren Urlaub rundum genießen können.

Ich habe die vorstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Classic Travel Company zur Kenntnis genommen, verstanden und erkläre ich mit ihnen einverstanden.


Datum: ___________________________________________


Unterschrift:_______________________________________